"Rezension von Björn Rohde-LiebenauFrank Saur hat mit Heiner Ellebracht ein Buch für die Führungskraft als Coach geschrieben. „Führen in schwierigen Zeiten“ bezieht sich explizit auf abgegrenzte Phasen markanter Unternehmensumstrukturierungen. Die Tipps und Tools werden jedoch eher wirksam zur Anwendung kommen, wenn Sie den Führungskräften schon vor Beginn solcher Phasen bekannt sind. Zudem sollten sie nach deren möglichen Ende nicht beiseite gelegt werden. [...]"Die gesamte Rezension finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2015-09
Buch Newsletter
"Rezension von Nina FriedrichDie Grundannahme dieses Buches basiert auf der Überzeugung, Coaching funktioniere nicht nur zwischen dem zahlenden Klienten und dem Coach, sondern auch zwischen Chef und Mitarbeiter. Mit Hilfe des lösungsorientierten Coachings für Führungskräfte könnten Chefs, so von Gunten und Jungi, das Potential ihrer Mitarbeiter besser nutzen, was sich perspektivisch positiv auf die gesamte Organisation auswirke. [...]"Die gesamte Rezension finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2015-09
Buch Newsletter
Zitat: www.faz.net 25.08.2015, von Christoph Schäfer "Viele träumen vom Chefsessel, vom üppigen Gehalt und von der Macht. Doch der Preis, den Spitzenmanager bisweilen dafür zahlen, ist hoch: Termine beim Psychotherapeuten und einsame Nächte [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: F.A.Z. Beruf & Chance Dienstag, 25. August 2015
Zeitungs-Artikel
"Feedback ist eines der zentralen psychologischen Mechanismen, um Motivation, Zufriedenheit und damit letztlich auch die Leistung von Mitarbeitern mittel- bis langfristig positiv zu beeinflussen. In diesem Essential werden unterschiedliche Feedbackinstrumente in Organisationen vorgestellt. [...]"Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.08.2015
Buch Newsletter
"Die neue Broschüre gibt suchtpräventive Informationen für Betriebe und wurde im Rahmen von "Alkohol 2020" vom Institut für Suchtprävention (ISP) der Sucht- und Drogenkoordination Wien erarbeitet.Übermäßiger und gesundheitsgefährdender Konsum von Alkohol oder von anderen Suchtmitteln beeinflusst die Arbeitsleistung, die Sicherheit und die Gesundheit der MitarbeiterInnen eines Betriebs. Der Leitfaden richtet sich an Führungskräfte: Er gibt Antworten auf die Fragen, wie man im Anlassfall professionell reagieren und Suchtmittelkonsum vorbeugen kann. Die Broschüre enthält Informationen zu Sucht, gibt rechtliche Sicherheit und zeigt Möglichkeiten auf, wie bei Betroffenen interveniert werden kann, um den Arbeitsplatz möglichst nicht zu gefährden. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 30.07.2015
Info-Material Pressemeldung
"185. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geändert wirdAuf Grund des § 23 Abs. 2 des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl Nr. 599/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2013, wird verordnet:Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche, BGBl. II Nr. 436/1998, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 221/2010, wird wie folgt geändert:1. In § 1 Abs. 8 wird die Wortfolge „zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/1997“ ersetzt durch „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2015“.2. In § 3 Abs. 1 wird der Verweis auf „Z 1 bis 7“ ersetzt durch „Z 1 bis 4“. [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 85. Newsletter der BGBl.-Redaktion 30.06.205
Gesetz Jugendliche Newsletter
"8. Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Nationalbankgesetz 1984, das Pensionskassengesetz, das Übernahmegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 – RÄ-BG 2015)Der Nationalrat hat beschlossen:InhaltsverzeichnisArtikel 1 Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-GesetzesArtikel 2 Änderung des BankwesengesetzesArtikel 3 Änderung des Börsegesetzes 1989Artikel 4 Änderung des E-Geldgesetzes 2010Artikel 5 Änderung des FinanzkonglomerategesetzesArtikel 6 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011Artikel 7 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988Artikel 8 Änderung des Nationalbankgesetzes 1984Artikel 9 Änderung des PensionskassengesetzesArtikel 10 Änderung des ÜbernahmegesetzesArtikel 11 Änderung des VersicherungsaufsichtsgesetzesArtikel 12 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016Artikel 13 Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007Artikel 14 Änderung des Zahlungsdienstegesetzes [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link ...
Quelle: 77. Newsletter der BGBl.-Redaktion 18.06.2015
Gesetz Newsletter
"Rezension von Dr. Frank StrikkerAnnette-Christina Kopatz hat sich mit ihrer Dissertation ein schweres Terrain vorgenommen: Es geht um die Kosten-Nutzen-Analyse von Coaching-Maßnahmen. Die Herausforderung besteht vor allem darin, dass die Autorin ein klassisches „people business“ mit ökonomischen Kategorien analysieren möchte. [...]"Die gesamte Rezension und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2015-06
Buch Forschung Newsletter Studie
Zitat "Woche Südweststeiermark" Nr. 23 vom 03.06.2015 Seite: 30 Ressort: Wirtschaft: "Geht es nach der ÖAAB-FCG-Fraktion in der AK, sollen Psychotherapie auf Krankenschein und eine gesetzliche Verankerung der betrieblichen Gesundheitsförderung bald Realität sein. „Es ist an der Zeit, flächendeckend präventive Maßnahmen zu setzen“, so AK-Vize Franz Gosch. "Arbeitgeber sollen die Grundlagen liefern, um gesundheitsfördernde Maßnahmen in ihren Betrieben als Teil der Unternehmensstrategie festzulegen." [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Woche Südweststeiermark Nr. 23 vom 03.06.2015 Seite: 30 Ressort: Wirtschaft
Zeitungs-Artikel
"60. Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werdenDer Nationalrat hat beschlossen:Artikel 1 Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzesDas ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 94/2014, wird wie folgt geändert:1. Im Inhaltsverzeichnis wird beim Eintrag zu § 125 der Ausdruck „§§ 103 bis 124“ durch „§§ 106 bis 124“ ersetzt und entfallen die Einträge zu §§ 103, 104, 105, 120 und 121.2. In § 40 Abs. 1 wird der folgende zweite Satz angefügt:„Soweit im Folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien genannt sind, sind diese im Sinne der Kriterien nach Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu verstehen, auch wenn der Arbeitsstoff nicht aufgrund dieser Verordnung eingestuft ist.“ [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 67. Newsletter der BGBl.-Redaktion 27.05.2015
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