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"Betriebe, die Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten unterstützen, werden mit Förderungen belohnt. Die Unterstützung lernschwacher Lehrlinge steigert die Ausbildungsqualität und hilft damit auch den Unternehmen.

Drei Förderarten

Konkret gibt es folgende Förderungen: Bei der Wiederholung einer Berufsschulklasse werden die Bruttolehrlingsentschädigung und die vom Lehrbetrieb bezahlten Internatskosten für die Dauer des Unterrichts abgegolten. Gefördert werden auch Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule und Vorbereitungskurse auf theoretische Lehrabschlussprüfungen. Eine weitere Förderart betrifft Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau, es gibt Förderungen in den Bereichen Deutsch, Mathematik, einer lebenden Fremdsprache oder der Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund. Bei Vorbereitungs- und Nachhilfekursen bekommt der Lehrbetrieb die gesamten Netto-Kurskosten bis maximal 1.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Dauer der Lehrzeit ersetzt [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=515737...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 27.7.2011


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