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294. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Unternehmensberatungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2010, wird verordnet:

Die Unternehmensberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 94/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 3 lit. a wird nach der Wortfolge „oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges“ die Wortfolge „oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008,“ eingefügt.

2. In § 1 Abs. 1 Z 4 lit. a wird nach der Wortfolge „oder eines nicht in Z 3a genannten Universitätslehrganges“ die Wortfolge „oder eines nicht in Z 3a genannten Lehrganges universitären Charakters oder eines nicht in Z 3a genannten Lehrganges gemäß § 14a FHStG“ eingefügt.

3. In § 1 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 5 lit. c durch das Wort „oder“ ersetzt; folgende Z 6 wird angefügt:
„6. Zeugnisse über
a) den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Grundausbildung der Beratungsberufe (zumindest im Ausmaß von 230 Stunden) und
b) eine mindestens zweieinhalbjährige fachlich einschlägige Tätigkeit.“

Das gesamten Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_29...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 13.09.2010


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