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Lexikon > Unternehmensnachfolge


Die Unternehmensnachfolge beschreibt die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmergeschicke (vollständig oder teilweise) von einem bzw. mehreren abtretenden Unternehmern auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer. Dabei können Regelungen und Übergabe der Führung des Unternehmens und diejenigen der Kapitalanteile zeitlich auseinander liegen. Es erfolgt eine Fortführung des Produktes bzw. der Dienstleistung; auch bleibt der Fokus auf demselben Markt. Der Unternehmenswert ist unabhängig vom Übergeber. Generell dürfen keine Einschränkungen im Sinne einer bestimmten Form; Nachfolgezeit o. ä. bestehen.
Jährlich sind in Deutschland über 70.000 Betriebe von der Regelung einer Unternehmensnachfolge betroffen. Da sich jede Übergabesituation anders gestaltet, müssen u. a. folgende Punkte geregelt werden:
* der Zeitpunkt der Übergabe
* das Gehalt des Nachfolgers
* die vertragliche Gestaltung
* die Zahlungsmodalitäten
* die Rechtsform des Betriebs
* sowie z. T. Alternativen zur familieninternen Nachfolge
Hilfreich ist hierbei die Erstellung eines Übergabeplans. Für den Veräußerer eines Unternehmens bei einer sich daraus ableitenden Unternehmensnachfolge empfiehlt sich die proaktive Durchführung einer Vendor-Due-Diligence (VDD) zur Vorbereitung der Transaktion. Wird ein Unternehmen nicht veräußert sondern in gleicher oder nur unwesentlich modifizierter Eigentümerstruktur weitergeführt, gewinnt die Unternehmer-Diagnostik besondere Bedeutsamkeit. Hierunter wird die überfachliche, unter Einsatz psychologischer Methoden durchgeführte Begutachtung der potenziellen Nachfolger verstanden. Diese Methoden sollen sicherstellen, dass die Nachfolgeregelung nachhaltig gestaltet und in die richtigen Hände gelegt wird.

Siehe auch


Firmenbörse

Literatur


* Klein-Blenkers, Unternehmensnachfolge in Zahlen, Zeitschrift für Erbrecht und Unternehmensnachfolge (ZEV) 2001, S. 329


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensnachfolge

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