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670 News gefunden


Zitat: "Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2017"In psychosozialen Berufen schon Standard, hinkt die Wirtschaft bei der institutionalisierten Beratung nach, obwohl sie Burn-out oder Konflikte vermeiden könnte [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Die Presse, Print-Ausgabe, 11.11.2017
Zeitungs-Artikel

Nicht besser wissen, sondern besser beraten: Ein neuer MBA-Lehrgang für Unternehmensberatung vermittelt das Können im Zwischenmenschlichen auf universitärem Niveau. Die ARGE Bildungsmanagement und die Sigmund Freud Privatuniversität in Wien entwickelten eine Ausbildung, bei der es weniger um Zahlen geht, sondern mehr um das Instrument der Beratung selbst.„Fachwissen im Betrieblichen allein ist zu wenig, ein Berater braucht Empathie, Soft Skills und einen großen Methodenkoffer“, erklärt Klaus Rückert, Leiter der ARGE Bildungsmanagement in Wien. „Unsere Studentinnen und Studenten erwerben das Handwerkszeug für Beratung, Coaching und für den Aufbau von Schulungen. Hier können wir unsere Kompetenz aus der Psychotherapie einbringen.“ Die ARGE Bildungsmanagement bietet seit den 80er-Jahren Ausbildungen in Psychotherapie und Beratung an, erweiterte ihr Spektrum seit 2000 um die Managementwissenschaften und führt seit 2012, in Zusammenarbeit mit der Sigmund Freud Privatuniversität SFU, Master-Lehrgänge durch.Die SFU baut ihre Studien damit weiter in Richtung Wirtschaftswissenschaften aus, wie Alfred Pritz, Rektor der SFU, betont: „Unser Kerngebiet sind Psychotherapie und Psychologie, 2015 haben wir zusätzlich eine Fakultät für Medizin eingerichtet, 2016 eine für Rechtswissenschaften. Mit der ARGE Bildungsmanagement gehen wir in Richtung Managementwissenschaften und kombinieren Psychologie mit Wirtschaft.“ Die ARGE Bildungsmanagement dient dabei als externes Institut der Fakultät für Psychologie.Auch intern für Management-SkillsDer neue MBA-Lehrgang „Unternehmensberatung, Training & Coaching“ läuft berufsbegleitend über vier Semester. Im Unterschied zu Fernstudien und Schnellkursen handelt es sich um ein intensives Master-Programm mit 120 ECTS, geprüft und akkreditiert von AQ Austria. Die Vorlesungen und Übungen finden mit Gruppengrößen von 15 bis 20 Personen in den Seminarhäusern der ARGE Bildungsmanagement in Wien statt. Die Kosten pro Semester betragen rund 3.900 Euro, der erste Studiengang beginnt im April 2018. ...
Quelle: Presseaussendung Widter PR vom 7.11.2017
Ausbildung Pressemeldung

"Praktisch erprobte Anregungen für Coaches und BeraterInnen [...]"Weitere Infos sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Krammerbuch Newsletter Oktober 2017
Buch Newsletter

"Mit 01.07.2017 treten einige arbeitsrechtliche Neuerungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem die Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Dienstnehmer und eine Änderung des IESG zur besseren Sicherung von Zeitausgleichsstunden [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ksv.at 11.09.2017
Newsletter

"Rezension von Dr. Daniela Riess-BegerDie Qualität von Coachings zu beurteilen ist schwer. Studien zeigen, dass zwar eine hohe Kundenzufriedenheit besteht (Jansen, Mäthner, Bachmann 2003), welche Einflussgrößen im Coaching wie wirken, ist aber unklar. Komplex wird diese Situation durch den Forschungsgegenstand selbst: Vertraulichkeit spielt eine wesentliche Rolle, und es ist deshalb oft schwierig, groß angelegte Studien zu realisieren. [...]"Die gesamte Rezension und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Coaching-Newsletter von Christopher Rauen, 2017-07/08
Buch Newsletter

"96. Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wirdDer Nationalrat hat beschlossen:Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2016, wird wie folgt geändert:1. In § 52 Abs. 1 wird der folgende Satz angefügt:„Die Abgabe von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen gemäß § 157, ausgenommen Stromtankstellen, gilt jedenfalls als Betriebsstätte.“2. In § 71b wird am Ende der Z 10 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 11 wird angefügt: „11. „CO2-Strom“ ein Stofffluss, der sich aus den Verfahren der CO2-Abscheidung ergibt. Ein CO2-Strom besteht ganz überwiegend aus Kohlenstoffdioxid; es dürfen keine Abfälle oder anderen Stoffe zum Zweck der Entsorgung hinzugefügt werden. Ein CO2-Strom darf jedoch zufällig anfallende Stoffe aus der Quelle oder aus dem Abscheidungs- oder Injektionsverfahren enthalten, und es dürfen Spurenstoffe zur Überwachung der CO2-Migration hinzugefügt werden. Die Konzentrationen aller zufällig vorhandenen oder hinzugefügten Stoffe dürfen ein Niveau nicht überschreiten, das die Integrität der Speicherstätte oder der einschlägigen Transportinfrastruktur nachteilig beeinflusst oder ein erhebliches Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen oder gegen geltendes Unionsrecht verstoßen würde.“ [...]"Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 102. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 17.08.2017
Gesetz Newsletter

"Dieses kompakte Fachbuch bietet einen Überblick über Narzissmus und narzisstische Phänomene im Management-Umfeld und skizziert einen idealtypischen Verlauf eines Management-Coachings von narzisstischen Persönlichkeiten [...]"Autor: Schneck, Christof Verlag: SpringerDen gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.springer.com/de/book/9783662539453 07.06.2017
Buch

Zitat: www.hrweb.at Silena Sabine PIOTROWSKI am 31 Mai 2017"Viele akute Probleme am Arbeitsplatz werden am liebsten erst mal auf die lange Bank geschoben. Das führt zu Chronifizierung und steckt an: Wohlbefinden, Arbeitsklima und Leistung sinken. Kann ein Coaching am Telefon Abhilfe schaffen? [...]"Den gesamten Artikel bzw. das Interview von Sabine Piotrowski über die Chancen und Bedingungen von Telefoncoaching finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...

"CEOs und Top-Manager schildern in Interviews ihren persönlichen Umgang mit den sich rasch ändernden Rahmenbedingungen hin zu mehr Digitalisierung [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ksv.at/tipp-buch-arbeitswelt-im-wandel 08.05.2017
Buch Newsletter

"Seit dem 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Ab dem 1.4.2017 gilt zudem die Verpflichtung, Aufzeichnungen einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen Dazu bedarf es einer Registrierkasse, die der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entspricht und einer Implementierung des ebenso vorgeschriebenen Manipulationsschutzes, sowie der Registrierung der Einrichtungen über FinanzOnline und einer erfolgreichen Startbelegprüfung.Wird dieser gesetzlichen Verpflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig nachgekommen, droht nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes eine Geldstrafe von bis zu € 5.000. Ob eine vorsätzliche Nichterfüllung der Verpflichtung, eine manipulationsgeschützte Registrierkasse zu verwenden, vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall von der Abgabenhörde zu prüfen und auch zu beweisen.Kein Vorsatz?Nach Ansicht des Finanzministeriums kann von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung nicht ausgegangen werden, wenn der Unternehmer- über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,- Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und- zumindest glaubhaft macht, dass er die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in seiner Sphäre gelegen ist.Bei einem derart gelagerten Sachverhalt kann nach Ansicht der Finanz daher von einer Strafe abgesehen werden.Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung ohne VerzugKann somit der gesetzlichen Verpflichtung zur Implementierung eines Manipulationsschutzes für die Registrierkasse etwa nur aufgrund von Lieferengpässen der Registrierkassenhändler nicht rechtzeitig bis zum 1.4.2017 nachgekommen werden, wird in der Regel von der Verhängung einer Strafe abgesehen.Dennoch ist zu beachten, dass Straffreiheit nur dann eintreten ...
Quelle: http://www.huebner.at/infos-download/aktuelle-news/detail/article/registrierkasse-vorsaetzliche-nichtbeachtung-des-manipulationsschutzes.html 27.04.2017


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