Die Gehirnforschung liefert uns beinahe täglich neue Erkenntnisse über unser Gehirn.Die Akademie für neurowissenschaftliches Bildungsmanagement versteht sich hier als Brücke von der Wissenschaft in die Wirtschaft. Die AFNB mit Sitz in Köln ist ein internationales Unternehmen, das sich auf die Anwendbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse der Gehirnforschung für Trainer, Berater und Coaches spezialisiert hat.Jährlich gibt es weltweit etwa 100.000 Publikationen zum Thema Gehirnforschung. Die Akademie selektiert ganz speziell nach den Fachgebieten für Trainer, Coaches und Berater relevantes Know How in Form von Arbeitsunterlagen, bietet gezielte Fortbildungen sowie ein professionelles Netzwerk mit interaktivem Wissensaustausch an.Diese Informationen und neueste Erkenntnisse werden in unterschiedlichster Weise angeboten: Von PowerPoint Präsentationen über Videos, Audios, Dokumentationen, Summaries und konkret anwendbaren Tools. Regionalmeetings, Live Stream Fernsehsendungen und Veranstaltungen mit führenden Gehirnforschern runden das gesamte Angebot des Wissensmanagements der AFNB ab.Die AFNB lädt interessierte Trainer, Coaches und Berater in regelmäßigen Abständen zu kostenlosen Vorträgen ein, um neueste Informationen über die Anwendbarkeit der Gehirnforschung in ihrer Arbeitswelt zu erfahren und zusätzlich die Kooperationsangebote der Akademie kennen zu lernen.Nähere Details zu den Informationstagen, Terminen und den Leistungen der AFNB finden Sie unter www.afnb.at.Dr. Hannes Horngacher, MScDirektion AFNB Österreich/Italien/Schweiz AFNB Akademie für neurowissenschaftliches BildungsmanagementGrabenstraße 22, A - 5020 SalzburgTel +43 (0) 662 830476 – 13Mobil +43 (0) 664 411 92 99www.afnb.at - www.afnb.chhannes.horngacher@afnb.atNähere Informationen zur Pressemitteilung: Dr. Hannes Horngacher ...
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"109. Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013)Der Nationalrat hat beschlossen:InhaltsverzeichnisArtikel 1 Änderung des GmbH-GesetzesArtikel 2 Änderung der InsolvenzordnungArtikel 3 Änderung des NotariatstarifgesetzesArtikel 4 Änderung des RechtsanwaltstarifgesetzesArtikel 5 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988Artikel 6 Schluss- und ÜbergangsbestimmungArtikel 1 Änderung des GmbH-GesetzesDas GmbH-Gesetz, RGBl. Nr. 58/1906, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2011, wird wie folgt geändert:1. In § 4 Abs. 3 erster Satz wird die Wendung „Beurkundung durch einen Notariatsakt“ durch die Wendung „Form eines Notariatsakts“ ersetzt.2. In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „35 000“ durch den Betrag „10 000“ ersetzt.3. In § 10 Abs. 1 zweiter Satz wird der Betrag „17 500“ durch den Betrag „5 000“ ersetzt.4. § 12 lautet:„§ 12. Für die Veröffentlichung der Eintragung gilt § 10 UGB mit der Maßgabe, dass die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung unterbleibt. In die Veröffentlichung sind gegebenenfalls auch folgende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufzunehmen: 1. Bestimmungen über die Art, in der die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind;2. die in § 6 Abs. 4 bezeichneten Bestimmungen.“5. In § 23 wird die Wendung „die §§ 130 und 260 AktG 1965“ durch die Wendung „§ 229 Abs. 4 bis 7 UGB und § 260 AktG“ ersetzt.6. § 36 lautet:„§ 36. (1) Die Versammlung hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Sie wird durch die Geschäftsführer einberufen, soweit nicht nach dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag auch andere Personen dazu befugt sind.(2) Die Versammlung ist, soweit nicht eine Beschlussfassung außerhalb derselben zulässig ist, mindestens jährlich einmal und außer den ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 02.07.2013
Gesetz Newsletter
"Bietet einen aktuellen Überblick über das gesamte Feld der Gruppenanalyse und deren Anwendungen: mit prägnanten Zusammenfassungen in jedem Kapitel Fundiert: Basierend auf 40 Jahren wissenschaftlicher und praktisch-therapeutischer Expertise Praxisrelevant: greift die grundlegenden behandlungstechnischen Fragen auf - insbesondere im Hinblick auf die therapeutische Effizienz Plus: Essays mit biographischen Skizzen über die Klassiker der GruppenanalyseDie Gruppe und das UnbewussteDieses Werk bietet einen wertvollen Einblick in die Theoriebildung der Gruppenanalyse aus psychoanalytischer und sozialpsychologischer Sicht, sowie die qualitative Erforschung des Gruppenprozesses in analytischen Gruppen. Es enthält interessante Essays über die Klassiker der Gruppenanalyse mit biographischen Skizzen und einer kritischen Einschätzung. Grundlegende behandlungstechnische Fragen werden diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die therapeutische Effizienz und das emanzipatorische Potential der Gruppenanalyse. Der Leser erhält einen Überblick über die Anwendung der Gruppenanalyse in Familien, die Schulung psychosozialer Kompetenzen in Gruppen, die Psychodynamik in Arbeitsgruppen sowie Gruppentherapie mit psychiatrischen Patienten durch niedergelassene Psychotherapeuten. Dabei greift der Autor auf einen reichen Erfahrungsschatz von 40 Jahren wissenschaftlicher und praktischer Auseinandersetzung mit der Gruppenanalyse zurück. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.07.2013
Buch Newsletter
Inhalt:Dieses Buch liefert alle wichtigen Infos über- die richtige Vorbereitung - USP, Finanzplan, die richtige Rechtsform- die reibungslose Gründung - Firmenbuch, Finanzamt, SVA, WKO effiziente Arbeitsabläufe - Formvorschriften, Tools- steuerliche Grundlagen - Umsatzsteuer, Einkommensteuer- den Blick in die Zukunft - der erste Mitarbeiter, Einkommensteuervoraus- und SozialversicherungsnachzahlungenEckdaten:Kosten: EUR 24,-ISBN: 978-3-214-00714-0erhätlich: Manz-Verlag ...
Buch
"Das Buch bietet eine umfassende Einführung in die Wirtschaftspsychologie und ihre Anwendungsfelder. Es zeichnet sich einerseits durch eine konsequente Verbindung von Theorie und Praxis aus, was sich auch in den Biografien der Autoren widerspiegelt, die allesamt Praktiker mit wissenschaftlichem Hintergrund sind. Andererseits wird neben der psychologischen Perspektive von Organisation und Individuum auch das Agieren der Unternehmung und der Wirtschaftssubjekte aus Sicht der Betriebswirtschaftslehre mit einbezogen, so dass eine genuin interdisziplinäre Perspektive auf die Wirtschaftspsychologie vermittelt wird.Mit Beiträgen vonKlaus Baake, Volker Casper, Uwe Dietrich, Stefan Dörr, Michael Eger, Christine Eisenrieder, Martin Elbe, Sabine Gerstmayr, Juliana Goethe, Sven Grote, Monika Hable-Hafenbrädl, Bernhard Hauser, Rebekka Hedjasie, Norbert J. Heigl, Christian Hilz, Christoph Hohenberger, Karsten Jädtke, Simone Kauffeld, Ulfried Klebl, Marisa Koch, Miriam Landes, Katharina Laufer, Janine Lüke, Conrad Mattern, Barbara Miller, Alexandra Moers, Constanze Morgenstern, Dennis A. Otrebski, Jenny Paul, Line Mia Pfafferott, Manuela B. Roiger, Daniela Ruhdorfer-Ritt, Bettina Schiessler, Petra Schmidt, Marion Schmidt-Huber, Cornelia Schödlbauer, Stefan Scholer, Isabel Schrank, Eva-Maria Schulte, Alexandra Simon, Eva Spatz, Matthias Spörrle, Eberhard Steiner, Gudrun Voggenreiter, Corinna von Au, Karin von Schumann, Simon Werther, Brigitte Winkler, Anne-Maike WinterDie ZielgruppenStudierende und Lehrende der (Wirtschafts-)Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an Hochschulen • (zukünftige) Verantwortliche in der Personal- und Organisationsentwicklung • MitarbeiterInnen im Bereich Strategieentwicklung und Unternehmensleitung [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 02.06.2013
Buch Newsletter
"85. Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wirdDer Nationalrat hat beschlossen:Die Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 (WV), BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2012, wird wie folgt geändert:1. In § 2 Abs. 1 Z 13 wird die Wortfolge „geschützten Werkstätten“ durch die Wortfolge „Integrativen Betrieben“ ersetzt.2. In § 78 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „Bescheides über die Berufung“ durch die Wortfolge „Erkenntnisses über die Beschwerde“ ersetzt.3. In § 78 Abs. 1 dritter Satz, § 88 Abs. 2, § 125 Abs. 5, § 135 Abs. 6, § 347 Abs. 3, § 348 Abs. 2 und § 361 Abs. 3 wird jeweils das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.4. § 78 Abs. 2 wird aufgehoben.5. § 79c lautet:„§ 79c. (1) Vorgeschriebene Auflagen sind mit Bescheid aufzuheben oder abzuändern, wenn sich nach der Vorschreibung von Auflagen ergibt, dass die vorgeschriebenen Auflagen für die nach § 74 Abs. 2 wahrzunehmenden Interessen nicht erforderlich sind oder für die Wahrnehmung dieser Interessen auch mit den Inhaber der Betriebsanlage weniger belastenden Auflagen das Auslangen gefunden werden kann. § 77 ist sinngemäß anzuwenden, für in der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz angeführte Betriebsanlagen ist auch § 77a sinngemäß anzuwenden.(2) Abweichungen vom Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Bestandteile sind mit Bescheid zuzulassen, soweit dem nicht der Schutz der nach § 74 Abs. 2 wahrzunehmenden Interessen entgegensteht, erforderlichenfalls unter Aufhebung oder Abänderung von vorgeschriebenen Auflagen oder auch Vorschreibung zusätzlicher Auflagen. § 77 ist sinngemäß anzuwenden, für in der Anlage 3 zu diesem Bundesgesetz angeführte Betriebsanlagen ist auch § 77a sinngemäß anzuwenden.(3) Die Behörde hat ein Verfahren nach Abs. 1 oder 2 auf Antrag des Inhabers der Betriebsanlage einzuleiten. Im Antrag ist das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft zu machen, andernfalls der Antrag zurückzuweisen ist.(4) Die nach diesem Bundesgesetz oder nach ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.05.2013
Gesetz Newsletter
Zitat derstandard.at 22. Mai 2013, 18:21"Wer sich mit seiner Geschäftsidee für einen positiven Wandel der Gesellschaft einsetzen will, kann sich im Hub Vienna mit Gleichgesinnten vernetzenWien - Da ist zum einen die Idee, Obdachlose in Prag als Fremdenführer zu engagieren. Funktioniert so gut, dass vom Goethe-Institut bis zur deutschen TAZ über das Projekt Pragulic berichtet wird. Oder die Vison von Ionnis Tarmanas, Neuropsychologe mit dem Codenamen "Dream Catcher", der mittels einer Software Demenz im Frühstadium erkennbar machen und hinauszögern möchte. Vorherige Mission? "Zwölf Jahre Erfahrung mit Alzheimer und virtueller Realität", steht auf Tarmanas Projektbeschreibung."Diese Person wird einen Unterschied machen", kann jeder Besucher lesen, der sich dem Spiegel in der umgebauten Fabrikshalle in der Lindengasse zuwendet. Es ist die Kernbotschaft im Hub Vienna, einem internationalen Netzwerk für soziale Unternehmer: Jeder kann etwas verändern.Netzwerk der VerbessererDas Hub Vienna, gegründet 2009, ist gleichzeitig Treffpunkt und Arbeitsort für Kleinunternehmer und Kreative, die mit ihren Ideen nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Anspruch verfolgen. In den Projekten der rund 300 Mitglieder in Wien geht es um nachhaltige Mode, Bekämpfung von Jugendverschuldung, Bildungsgerechtigkeit, erneuerbare Energien oder Müllvermeidung."Wer hierher kommt, will nicht nur einen günstigen Arbeitsplatz, sondern Austausch", sagt Matthias Reisinger, Geschäftsführer und einer der vier Gründer des Hub Vienna. Mitgliedschaftsbeiträge staffeln sich je nach Bedarf von 20 bis 300 Euro. Manche kommen nur einmal im Monat, andere jeden Tag. Es gibt gemeinsame Kochabende, Strategie- und Businessplanworkshops. Im Moment entwickelt ein Mitglied mit Investmenterfahrung einen Fonds für nachhaltige Projekte [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Julia Herrnböck, DER STANDARD, 23.5.2013
Zeitungs-Artikel
"- Das BM für Verkehr, Innovation und Technologie fördert Ihre Praktikumsplätze für SchülerInnen in Technik, Naturwissenschaft, Forschung und Entwicklung. 1.500 Praktikumsplätze werden mit je € 1.000,- unterstützt. Details- Für Lehrbetriebe, die einem oder mehreren Lehrlingen einen Auslandsaufenthalt ermöglichen, gibt es eine Förderung bei der jeweiligen Lehrlingsstelle. Bewerbungen der Lehrlinge sind bis spätestens 10.6. möglich. Details"
Quelle: UBIT Wien Newsletter 10/2013 Woche 21
Jugendliche Newsletter
"Einreichung zur Auszeichnung von Lehrbetrieben, die Mädchen und Frauen in handwerklichen und technischen Berufen ausbilden. Ende Bewerbungsfrist: 15.06.2013Die amaZone ist eine Auszeichnung für Unternehmen, die sich in der Lehrausbildung von Mädchen und Frauen in handwerklichen und technischen Berufen engagieren.Betriebe folgender Kategorien können an diesem Wettbewerb teilnehmen: Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 MitarbeiterInnen) Mittlere Unternehmen (50 bis 249 MitarbeiterInnen) Großunternehmen (ab 250 MitarbeiterInnen) Öffentliche und Öffentlichkeitsnahe UnternehmenDer Benefit für Ihr Unternehmen: Sie zeigen Ihr Engagement und erfahren öffentliche Anerkennung als modernes Unternehmen Als amaZone-Betrieb erhalten Sie eine Urkunde zur Qualität Ihrer Ausbildung Als Siegerbetrieb erhalten Sie die amaZone-Skulptur 2013 Für Siegerbetriebe führt Sprungbrett eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit durch. [...]"Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: UBIT Wien Newsletter 10/2013 Woche 21
Ausbildung Ausschreibung Auszeichnung Frauen Newsletter
"Der MERCUR '13 wird heuer zum 26. Mal vergeben. Nutzen Sie die Chance, die Innovationskraft Ihres Unternehmens zu präsentieren! Der Mercur´13 stellt innovative Betriebe ins Rampenlicht und beweist damit den enormen Stellenwert für die Wiener Wirtschaft. Einreichungen sind ab sofort bis 8.Juli online auf www.wko.at/wien/mercur möglich. [...]"Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: UBIT Wien Newsletter 10/2013 Woche 21
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