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9 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

"Kooperation mit Betrieben verbessert Jobchancen für bildungsbenachteiligte Jugendliche aus EU- und Drittstaaten

Seit Jahresbeginn bietet die gemeinnützige Interface Wien GmbH der Stadt Wien das Basisbildungsprogramm „InterSpace“ für Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren, die nach Wien zugewandert sind. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 26.07.2018

"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018

"185. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geändert wird

Auf Grund des § 23 Abs. 2 des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl Nr. 599/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2013, wird verordnet:

Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche, BGBl. II Nr. 436/1998, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 221/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 8 wird die Wortfolge „zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/1997“ ersetzt durch „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2015“.

2. In § 3 Abs. 1 wird der Verweis auf „Z 1 bis 7“ ersetzt durch „Z 1 bis 4“. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 85. Newsletter der BGBl.-Redaktion 30.06.205

"112. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 138/2014, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 treten die bisherigen Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Einzelhandel und die bezughabenden Regelungen bei verwandten Lehrberufen mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 66. Newsletter der BGBl.-Redaktion 26.05.2015

Handbuch unterstützt Kreative beim professionellen Umgang mit geistigem Eigentum und Finanzen

Wien (OTS/PWK292) - Ob Musikunternehmer, Designer, Filmemacher, Software-Produzent oder Mitarbeiter einer Werbeagentur: Sie sind alle auf den Schutz ihrer kreativen Leistungen angewiesen und von urheber-, markenrechtlichen Bestimmungen betroffen. Doch für viele der 33.000 Kreativunternehmen in Österreich stellt sich die Frage: Wie können sie ihr geistiges Eigentum konkret schützen? Gleichzeitig gibt es auch bei Unternehmen der traditionellen Wirtschaft Informationsbedarf: Was ist zu beachten, wenn man schöpferische Leistungen von Dritten verwendet, etwa Fotos, Texte und Musikstücke?

In diese Lücke stößt das Handbuch "Das Kapital der Kreativen" der creativ wirtschaft austria (cwa) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das in aktualisierter und erweiterter zweiten Auflage das komplexe Thema geistiges Eigentum maßgeschneidert für Kreative aufbereitet. Das Buch im Taschenformat enthält darüber hinaus Basisinformation zur Unternehmensfinanzierung, zahlreiche Praxisbeispiele sowie wertvolle Tipps und Kontakte: So wird Kreativunternehmern empfohlen, sich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zuzulegen. Oder Konzepte, in die viel Zeit und Energie geflossen sind, mit dem Copyright-Zeichen zu versehen, bevor sie an Dritte weitergegeben werden. Es wird weiters erklärt, dass das Patentrecht nur bei technischen Erfindungen greift und was Creative Commons-Lizenzen sind.

"Es gibt keinen Automatismus zwischen Kreativität und Einkommen. Das weiß jeder, der seinen Lebensunterhalt in der Kreativwirtschaft bestreitet ", sagt Gertraud Leimüller, Vorsitzende der cwa, und fügt hinzu: "Ein wesentlicher Beitrag zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg von Kreativschaffenden ist ein professioneller Umgang mit geistigem Eigentum und Finanzen." Mit dem Leitfaden wolle die cwa informieren und sensibilisieren. Er wurde im Rahmen der Initiative "evolve" des Bundeministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und in Kooperation mit der Erste Bank erstellt. ...
Quelle: ots/ WKO 15.4. 2010

wir freuen uns, Ihnen hiermit die neue Ausgabe des e-beratungsjournal.net mit dem Schwerpunktthema "besondere Anwendungsgebiete der Online-Beratung" zur Verfügung stellen zu können.

Wir möchten Sie noch auf unser eben erschienenes "Handbuch Online-Beratung" herausgegeben von Stefan Kühne & Gerhard Hintenberger sowie auf den e-beratungsjournal-Blog hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Kühne und Gerhard Hintenberger (Herausgeber)

5. Jahrgang, Heft 1 - Schwerpunktthema:
Besondere Anwendungsgebiete der Online-Beratung

Stefan Kühne, Gerhard Hintenberger: Editorial

Schwerpunktartikel:
Caroline Cornelius & Gaudenz Henzi: Entwicklung und Evaluation eines Diskussionsforums für Studierende mit Handicaps der Sozialberatung der Universität Basel

Maren Helm: Virtuelles Selbstcoaching zur individuellen Unterstützung von Stressbewältigung

Gerhard Hintenberger: Der Fokus in der Online-Beratung. Eine Orientierungshilfe im Beratungsgeschehen

Karlheinz Benke: beRATung.digital: vom Helpdesk zum digitalen Coaching

Brigitte Koch: Ist Online-Coaching „richtiges“ Coaching?

Katharina Katz: E-Mail-Kommunikation als Form der Online-Beratung – Einzelfallstudie aus dem Fallmanagement eines SGB-II-Trägers

Aus den Universitäten und Fachhochschulen:
David Sutterlütte: Sozialarbeit und/oder virtuelle Welten? Perspektiven zum sozialarbeiterischen Handlungsbedarf am Beispiel Second Life

Silvia Pammer: Jugend und Gewalt - Die Vorgehensweisen in der eMail-Beratung und die unterstützenden Angebote für die BeraterInnen.

Rezensionen:
Gerald Kral: Rezension zu Kühne St., Hintenberger G. (Hrsg.) (2009): "Handbuch Online-Beratung." ...
Quelle: Newsletter e-beratungsjournal.net April 2009


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